Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen.
Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.
Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.
Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,...
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfasst.
Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten.
Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?
Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen. Allerdings wird noch viel über die Neuerungen diskutiert. Es kann daher durchaus sein, dass es noch zu Änderungen kommt.
Derzeit liegt lediglich die Regierungsvorlage vor. Die Gesetzwerdung bleibt daher noch abzuwarten. Die geplanten Änderungen sind sehr umfangreich. In diesem Artikel informieren wir Sie über eine kleine Auswahl davon.
Rechnungen über kleine Beträge müssen nicht die gesamten Rechnungsmerkmale beinhalten, bisher liegt die Grenze bei € 150,00. Sie soll nun auf € 400,00 angehoben werden.
Im Juli 2013 wurde das Mindeststammkapital von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf € 10.000,00 gesenkt. Hier soll es nun wieder zu Änderungen kommen. Für Neugründer soll das Mindeststammkapital bei € 10.000,00 bleiben, allerdings nur für zehn Jahre. Für alle bereits bestehenden GmbH’s soll das Mindeststammkapital wieder € 35.000,00 betragen. Eine Kapitalherabsetzung auf unter € 35.000,00 ist nicht zulässig.
Für die Anschaffung von Wertpapieren soll künftig kein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag mehr geltend gemacht werden dürfen. Begünstigt ist nur mehr die Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern.
Verlustvorträge dürfen höchstens mit 75 % der Einkünfte des laufenden Jahres verrechnet werden. Für natürliche Personen soll diese Grenze nun entfallen. Künftig soll der Verlust aus Vorjahren deshalb bis zur Höhe der Einkünfte des laufenden Jahres verrechnet werden können.
Die Steuer auf Alkohol und Tabak soll erhöht werden. Auch Autofahrer sind betroffen. Die motorbezogene Versicherungssteuer soll angehoben werden. Die geplanten Änderungen enthalten eine Staffelung – dadurch trifft die Erhöhung leistungsschwächere Fahrzeuge weniger. Die Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll geändert werden.
Stand: 15. Jänner 2014