Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet.
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet.
Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof
Ein Mehrfachversicherter kann sich grundsätzlich bei jedem Arztbesuch die zuständige Krankenversicherung aussuchen.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Österreich.
Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist als Kapitalgesellschaft ein eigenes Steuersubjekt.
Auch wenn man viele Aufgaben delegieren kann, bleiben jedoch meist einige wichtige Aufgaben, die selbst zu erledigen sind.
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet. Hier ein Überblick zu den geplanten Maßnahmen:
Große Konzerne, die weltweit einen Umsatz von € 750 Mio. und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 15 Mio. erzielen, sollen künftig einer österreichischen Digitalsteuer von 5 % für Umsätze im Bereich der Online-Werbung unterliegen.
Buchungsplattformen sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Verletzt beispielsweise eine Plattform mit privaten Beherbergungsangeboten ihre diesbezügliche Sorgfalt, so soll die Plattform bei nicht versteuerten Umsätzen der Vermieter haftbar gemacht werden können.
Lieferungen von Paketen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 22,00 sind bisher von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Befreiung soll künftig entfallen. Zudem sollen in Zukunft Online-Plattformen selbst bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Private als Lieferer gelten. Somit kann die österreichische Finanzverwaltung der Plattform selbst die Steuer vorschreiben.
Liefert ein EU-Unternehmer an Private in Österreich, so unterlag dies bisher grundsätzlich erst ab einer Lieferschwelle von € 35.000,00 des Unternehmers nach Österreich der Umsatzsteuerpflicht. Künftig soll diese Schwelle entfallen und ab dem ersten Euro Steuerpflicht in Österreich bestehen. Nur Kleinstunternehmen (Umsätze bis € 10.000,00) sollen davon ausgenommen sein.
Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. April 2019