articles_in_issue Mai 2019:

Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?

Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet.

Können Pensionsabfindungen von Gesellschafter-Geschäftsführern steuerbegünstigt sein?

Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof

Kann ich mehrfach sozialversichert sein?

Ein Mehrfachversicherter kann sich grundsätzlich bei jedem Arztbesuch die zuständige Krankenversicherung aussuchen.

Wie gründe ich eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Gesellschaftsformen in Österreich.

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2019

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.

Wie wird der Gewinn einer GmbH besteuert?

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist als Kapitalgesellschaft ein eigenes Steuersubjekt.

Timeboxing: Mit konkreten Zeitfenstern mehr erledigen

Auch wenn man viele Aufgaben delegieren kann, bleiben jedoch meist einige wichtige Aufgaben, die selbst zu erledigen sind.

Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?

Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet. Hier ein Überblick zu den geplanten Maßnahmen:

Digitalsteuer auf Online-Werbeeinnahmen

Große Konzerne, die weltweit einen Umsatz von € 750 Mio. und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 15 Mio. erzielen, sollen künftig einer österreichischen Digitalsteuer von 5 % für Umsätze im Bereich der Online-Werbung unterliegen.

Informationsverpflichtung für digitale Vermittlungsplattformen

Buchungsplattformen sollen ab 2020 alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben. Verletzt beispielsweise eine Plattform mit privaten Beherbergungsangeboten ihre diesbezügliche Sorgfalt, so soll die Plattform bei nicht versteuerten Umsätzen der Vermieter haftbar gemacht werden können.

Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen

Lieferungen von Paketen aus Drittstaaten bis zu einem Warenwert von € 22,00 sind bisher von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Befreiung soll künftig entfallen. Zudem sollen in Zukunft Online-Plattformen selbst bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Private als Lieferer gelten. Somit kann die österreichische Finanzverwaltung der Plattform selbst die Steuer vorschreiben.

Versandhandel: Lieferschwelle soll entfallen

Liefert ein EU-Unternehmer an Private in Österreich, so unterlag dies bisher grundsätzlich erst ab einer Lieferschwelle von € 35.000,00 des Unternehmers nach Österreich der Umsatzsteuerpflicht. Künftig soll diese Schwelle entfallen und ab dem ersten Euro Steuerpflicht in Österreich bestehen. Nur Kleinstunternehmen (Umsätze bis € 10.000,00) sollen davon ausgenommen sein.

Die Gesetzeswerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. April 2019

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