articles_in_issue Juli 2021:

Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021.

Sonderbestimmung zum Pendlerpauschale läuft per 1.7.2021 aus

Für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1. Juli 2021 gilt diese Sonderbestimmung der Coronakrise nicht mehr.

Wie sind Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer in Impf- und Teststraßen abgabenrechtlich zu beurteilen?

Die Fortdauer der Coronakrise hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen.

Was gibt es Neues in der Liebhaberei?

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit.

Welche Möglichkeiten bietet die digitale Verwaltung?

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend.

Wann unterliegen Gutscheine der Umsatzsteuer?

Gerade in Zeiten der Coronakrise waren viele Unternehmen gezwungen, Gutscheine auszugeben.

Wie vermeide ich Steuern bei der Heimreise aus dem Urlaub?

Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gelten grundsätzlich Richtmengen bzw. Freigrenzen.

Können offene Mindestkörperschaftsteuern bei einer verschmelzenden Umwandlung auf eine natürliche Person gutgeschrieben werden?

Eine GmbH wurde gemäß den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter umgewandelt.

Ab in den Urlaub! Wie bin ich krankenversichert?

Wenn Sie Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).

Gesundheitskasse: Fristverlängerung für Zahlungserleichterungen bis 15.7.

Die Frist für die Begleichung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 endete wie bereits berichtet am 30.6.2021. Ohne Zahlungsvereinbarung mit der Gesundheitskasse (ÖGK) werden nun offene Rückstände wieder einbringlich gemacht.

Die ÖGK informiert nun auf ihrer Homepage (www.gesundheitskasse.at), dass sich für Dienstgeber, die es aus „berücksichtigungswürdigen Gründen bislang noch nicht geschafft haben, den geordneten Abbau der offenen Beiträge zu planen und zu vereinbaren“, einmalig die Antragsfrist für Ratenvereinbarungen um 15 Tage verlängert. Ein Antrag muss zwingend elektronisch bis 15.7.2021 über das WEB-BE-Kunden-Portal gestellt werden. Dann wird es keine Möglichkeit mehr geben, die Zahlungserleichterungen des „2 Phasen Modells“ in Anspruch zu nehmen.

Dieser Artikel ist am Stand 5.7.2021. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der ÖGK.

Stand: 06. Juli 2021

Bild: Illustration