Verkauf von GmbH-Anteilen
Besteuerung beim Verkauf von GmbH-Anteilen.
Besteuerung beim Verkauf von GmbH-Anteilen.
Gesetzesänderungen im Jahr 2011.
Formulare zur Arbeitnehmerveranlagung werden ab 2010 maschinell gelesen.
Eine tabellarische Übersicht der neuen Beträge.
Änderungen bei der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.
Gesellschafter, die ihre Anteile an Kapitalgesellschaften (GmbHs, AGs) verkaufen, werden mit dem Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Zu versteuern ist dabei der Veräußerungsgewinn: Das ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten.
Dieser Artikel behandelt die Änderungen, die sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 für jene Gesellschafter ergeben, die ihre Beteiligungen im Privatvermögen halten.
Betrug die Höhe einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung in den letzten fünf Jahren
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde diese Besteuerung neu geregelt: Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen unterliegen ab 1.10.2011 generell dem Kapitalertragssteuerabzug von 25 %.
Anschaffung der Beteiligung
Bis zum 1.10.2011 gelten jedenfalls weiterhin die alten Bestimmungen (halber Durchschnittssteuersatz, Spekulationsbesteuerung). Bei einer Schenkung oder einer Erbschaft kommt es zu keiner Veräußerungsbesteuerung.
Stand: 10. Februar 2011