articles_in_issue Jänner 2016:

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst

Zusätzliche Meldepflichten im Februar

Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen.

Was kennzeichnet einen Scheinunternehmer?

Mit Jahresbeginn treten auch die Maßnahmen im Zuge des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes in Kraft.

Grunderwerbsteuer / Grundstückswert

Ab 1.1.2016 wird die Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung bemessen, mindestens aber vom Grundstückswert.

Sozialversicherung: Änderungen seit Jahresbeginn

Einheitlicher Krankenversicherungs-Beitragssatz im ASVG

Auszug aus dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2015

Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.

Vom Website-Besucher zum Kunden

Wie kann der Kunde mit Ihnen in Kontakt treten?

Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das Wichtigste zur Steuerreform kurz zusammengefasst:

Auswahl von sonstigen Änderungen

Abschaffung der Gesellschaftsteuer ab 1.1.2016
Mit Jahresbeginn wurde die Gesellschaftsteuer abgeschafft.

Senkung des Zuschlags zum Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
Ab 1.1.2016 wird dieser Zuschlag um 0,1 % (von 0,45 % auf 0,35 %) gesenkt.

Vermietung: Grund- und Gebäudewert laut Verordnung (Begutachtung)

Arbeitgeberdarlehen
Unverzinsliche und zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen sind bis zu einer Höhe von € 7.300,00 steuerfrei. Übersteigt der Betrag diese Grenze, ist ein Sachbezug zu ermitteln. Der Referenzzinssatz beträgt für das Jahr 2016 1 %.

Stand: 21. Dezember 2015