articles_in_issue Februar 2023:

Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen.

Haftet ein Vereinsobmann für die Steuerschulden des Vereins?

Haftung für Vereinsfunktionäre.

Sportler: Wie wurde die Grenze für steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen erhöht?

Änderungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer ab 2023.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Neuerliche Zinserhöhung bei der Finanz

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Was muss im Februar von Unternehmern besonders beachtet werden?

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.

Wieviel ist Ihr Unternehmen wert?

Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.

Steuerspartipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2022

Die Arbeitnehmerveranlagung für 2022 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie keine Veranlagung für 2022 einreichen und dennoch eine Steuergutschrift bestehen, so führt die Finanz unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische (antragslose) Arbeitnehmerveranlagung durch.

Dieser Artikel soll Ihnen einige Tipps geben, wie Sie als Arbeitnehmer Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Überprüfen Sie Ihre Zahlungen des Jahres 2022, ob die Ausgaben als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können.

Absetzbeträge kürzen die zu bezahlende Steuer. Beispiele für Absetzbeträge, die grundsätzlich bei der monatlichen Abrechnung bereits berücksichtigt werden, sind der Verkehrsabsetzbetrag für Arbeitnehmer oder der Pensionistenabsetzbetrag für Pensionisten. Alleinverdiener/Alleinerzieher können unter bestimmten Voraussetzungen in der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 einen Absetzbetrag in Höhe von € 494,00 pro Jahr bei einem Kind (€ 669,00 bei zwei Kindern, € 889,00 bei drei Kindern und für jedes weitere Kind € 220,00) geltend machen. Bei Unterhaltsleistungen kann ein Unterhaltsabsetzbetrag zustehen. Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in Höhe von € 166,68 pro Monat und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe. Wird für volljährige Kinder die Familienbeihilfe bezogen, so besteht Anspruch auf einen Absetzbetrag in Höhe von € 54,18 pro Monat und Kind.

Auch für Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer, sondern nur Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, kann es sinnvoll sein, eine Veranlagung durchzuführen, da ein Teil der SV-Beiträge und auch der Alleinverdienerabsetzbetrag rückerstattet werden kann (Negativsteuer).

Stand: 27. Januar 2023

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