articles_in_issue August 2023:

Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert.

Was ändert sich bei der Umsatzsteuerschuld aufgrund zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer?

Rechnungsberichtigungen bei zu hoch ausgewiesener Umsatzsteuer nicht immer notwendig.

Immobilienertragsteuer: Was hat sich bei gemischten Schenkungen geändert?

Bei welcher Höhe der Gegenleistung liegt bei einer gemischten Schenkung noch Unentgeltlichkeit vor?

Was sind wesentliche steuerliche Fragen für die Rechtsformwahl?

Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen.

Welche Anlagen sind entsprechend der Fossile Energieträger-Anlagen-Verordnung vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen?

Anlagen im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern können vom Investitionsfreibetrag ausgeschlossen sein.

Was ändert sich beim Progressionsvorbehalt für Nicht-Ansässige ab der Veranlagung 2023?

Änderung der Einkommensteuerrichtlinien: Progressionsvorbehalt auch für Nicht-Ansässige ab 2023.

Wie hoch ist der Klimabonus 2023?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.

Wie hoch ist der Zinssatz bei der Finanz?

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Tipps zur Umstellung eines Firmenwagens auf Elektro-Mobilität

Worauf ist bei der Anschaffung eines Elektro-Autos für Mitarbeiter zu achten?

Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Auch Kleinunternehmen sehen sich mit Kostenbelastungen auf Grund steigender Energiepreise konfrontiert. Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen richtete sich an energieintensive Unternehmen bei einer Förderungsuntergrenze pro Unternehmen von insgesamt € 2.750,00. Die Energiekostenpauschale für Unternehmen soll nun vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen (Umsatz € 10.000,00 - € 400.000,00) unterstützen, die diese Förderungsuntergrenze nicht erreichen. Die Pauschalförderung beträgt zwischen € 110,00 und € 2.475,00 und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind im Zeitraum von 8. August 2023 bis 30. November 2023 unter Verwendung des „Unternehmensserviceportals“ (USP) einzubringen. Detaillierte Informationen auf www.energiekostenpauschale.at.

Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen. Erforderlich sind ID-Austria/Handysignatur, ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP), die Branchenzuordnung nach ÖNACE und der Umsatz des Jahres 2022. Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ ein ÖNACE-Code hinterlegt sein. Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen müssen nicht gesondert hochgeladen werden. Nach Eingabe der Daten erfolgt eine automatisierte Prüfung. Ist das Ergebnis positiv, soll die Förderung kurz danach ausbezahlt werden.

Auch die Richtlinie zur Energiekostenpauschale für Unternehmen wurde nun veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung einiger Eckpunkte dazu:

Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über einige Eckpunkte. Alle Details der veröffentlichten Förderrichtlinie samt Beilagen sind jedenfalls zu beachten. Informationsstand 8.8.2023, Änderungen sind möglich. Aktuelle Informationen, die Förderrichtlinie, Beilagen, FAQ und Übersichten finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at.

Stand: 09. August 2023

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