Was ändert sich ab Juli?
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben.
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben.
Österreichische Unternehmer können sich Vorsteuern, die außerhalb Österreichs bezahlt wurden, zurückholen.
Ausschüttungen einer GmbH an ihre wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen der Pflichtversicherung im GSVG.
Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Familienbeihilfe bzw. für das Stipendium!
Die Buchführungsgrenze für Land- und Forstwirte soll auf € 550.000,00 (bisher € 400.000,00) angehoben werden.
Als Ferialarbeiter werden Schüler und Studenten bezeichnet, die im Sommer arbeiten, um sich Geld dazu zu verdienen.
Alle zwei Jahre werden die Richtwerte für den Sachbezug für Wohnraum angehoben.
Der Sicherheit von vertraulichen Unterlagen wird in Büros häufig nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.
Mehr Familienbeihilfe ab Juli
Die Familienbeihilfe wird in den nächsten Jahren in drei Stufen erhöht. Bereits im Juli werden die Beträge für alle Altersstufen um 4 % angehoben. Die sogenannte Geschwisterstaffelung bleibt erhalten – auch sie steigt um 4 %.
Alter des Kindes | Bisherige Familienbeihilfe |
Beihilfe ab 1.7.2014 |
---|---|---|
bis 2 Jahre | € 105,40 | € 109,70 |
3 – 9 Jahre | € 112,70 | € 117,30 |
10 – 18 Jahre | € 130,90 | € 136,20 |
ab 19 Jahre | € 152,70 | € 158,90 |
Der Zuschlag für ein behindertes Kind wird um 8,4 % von derzeit € 138,30 auf € 150,00 erhöht.
Die nächsten Erhöhungen erfolgen am 1.1.2016 und am 1.1.2018. Die Familienbeihilfe und der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder werden jeweils um 1,9 % angehoben.
Das Schulstartgeld im Herbst bleibt wie bisher bei € 100,00 pro Jahr (für 6 - 15-jährige Kinder).
Bei den Lohnnebenkosten wurde eine geringfügige Senkung beschlossen. Der Unfallversicherungsbeitrag wird von derzeit 1,4 % auf 1,3 % herabgesetzt. Mit 1.1.2015 wird zusätzlich auch der Arbeitgeberbeitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds von 0,55 % auf 0,45 % verringert.
Für Arbeitsleistungen zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 30.6.2014 beginnen. Erforderlich sind weiters:
Die Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten – ausgenommen Materialkosten (maximal von € 3.000,00 ohne USt). Der höchste Bonus beträgt daher € 600,00 p.a.
Stand: 26. Mai 2014