Sondernews: Der neue Pendlerrechner ist verpflichtend zu verwenden
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
Seit Mitte Februar müssen Sie mit dem neuen Pendlerrechner berechnen!
Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen.
Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.
Einkünfte aus der Überlassung von Kapital sind mit 25 % Kapitalertragsteuer endbesteuert.
Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.
Erhält ein Dienstnehmer das amtliche Kilometergeld für dienstliche Fahrten,...
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfasst.
Im Handel müssen Dienstnehmer auch an Samstagen arbeiten.
Was ist ausschlaggebend für den Kauf eines Produktes?
Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten erfasst. Die Leistungen der Unfallversicherung bestehen in erster Linie aus Sachleistungen, wie z.B. Unfallheilbehandlungen, Rehabilitationskosten, Beistellung von Hilfsmitteln.
Es werden aber auch Barleistungen während der Unfallheilbehandlungen geleistet und in schwerwiegenden Fällen auch Versehrtenrenten, Witwen-/Witwerbeihilfen oder Hinterbliebenenrenten.
Ein Unfall ist dann ein Arbeitsunfall, wenn er sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Tätigkeit ereignet. Daher ist auch ein Unfall, der auf dem Weg in die Arbeit passiert, ein Arbeitsunfall.
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie bei der AUVA auch einen Antrag auf eine freiwillige Höherversicherung stellen.
Bei Unfällen ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Sollte der Fall eintreten, dass Sie Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch nehmen müssen, erhalten Sie bei einer freiwilligen Höherversicherung wesentlich umfangreichere Leistungen.
Bei dieser Höherversicherung sind zwei Stufen vorgesehen. Der Beitrag ist jeweils zusätzlich zur Pflichtversicherung zu zahlen.
Betrag für 2014 | |
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Pflichtversicherung jährlich | € 104,04 |
Höherversicherung Stufe I jährlich | € 103,95 |
Höherversicherung Stufe II jährlich | € 156,15 |
Stand: 15. Jänner 2014