Schenken von Immobilien wird teurer
Neben der Grundbucheintragungsgebühr könnte auch die Grunderwerbsteuer bald erheblich höher werden
Neben der Grundbucheintragungsgebühr könnte auch die Grunderwerbsteuer bald erheblich höher werden
Unter welchen Bedingungen darf ein Vermieter die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten steuerpflichtig behandeln?
Eine sichere Geldanlage ist – gerade wenn die Zinsen niedrig sind – ein beliebtes Thema.
Unternehmer brauchen eine UID-Nummer, sobald sie innerhalb der EU Waren einkaufen, verkaufen oder sonstige Leistungen ausführen.
Erhalten Sie eine Betriebspension? Dann könnte für Sie die Vorwegbesteuerung in Frage kommen.
Wann darf mit der AfA begonnen werden, kann bei Gebäuden die AfA erhöht werden und wie muss das Gutachten aussehen?
Ein Übertritt von der Abfertigung alt in die Abfertigung neu ist gesetzlich nur mehr bis zum 31.12.2012 möglich.
Eine sichere Geldanlage ist – gerade wenn die Zinsen niedrig sind – ein beliebtes Thema. Wenn in Immobilien investiert wird, sollte aber immer auch das Thema Liebhaberei im Auge behalten werden.
Als Liebhaberei im steuerlichen Sinn werden unternehmerische Tätigkeiten bezeichnet, mit denen sich jedoch kein positiver Gesamterfolg erzielen lässt.
Entsteht bei bestimmten Vermietungen ein Verlust, so ist grundsätzlich von Liebhaberei auszugehen. Darunter fallen vor allem Vermietungen von:
Als Einkunftsquelle kann die Vermietung angesehen werden, wenn über einen absehbaren Zeitraum ein Gesamtgewinn/Gesamtüberschuss erzielt werden kann.
Als absehbarer Zeitraum wird grundsätzlich ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung gesehen, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben).
Im Zweifel ist anhand einer Prognoserechnung zu dokumentieren, dass bei einer Bewirtschaftung eine Einkunftsquelle vorliegt.
Wird bei einer Vermietung Liebhaberei vermutet, so wird keine Einkunftsquelle angenommen.
Hier dürfen entstandene Verluste nicht abgezogen werden. Dies gilt auch für in der Vergangenheit bereits abgezogene Verluste. Allerdings nur bis zur Verjährungsfrist. Sollte sich aus der Tätigkeit unerwartet doch in einem Jahr ein Gewinn ergeben, ist dieser nicht steuerpflichtig.
Stand: 06. September 2012