Was ist neu bei Reverse-Charge-Rechnungen?
Mit 1.1.2013 wurde das Ausstellen von Rechnungen, die eine Steuerpflicht im Ausland auslösen, erleichtert.
Mit 1.1.2013 wurde das Ausstellen von Rechnungen, die eine Steuerpflicht im Ausland auslösen, erleichtert.
Um die Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge für Künstler zu erleichtern, gibt es den Künstlersozialversicherungs-Fonds.
Der österreichische Basiszinssatz wurde gesenkt.
Durch die neue Immobilienertragsteuer sind alle Immobilienverkäufe nach dem 1.4.2012 steuerpflichtig.
Um die Zahlung der Pflichtversicherungsbeiträge (Pension-, Kranken- und Unfallversicherung) für Künstler zu erleichtern, gibt es den Künstlersozialversicherungs-Fonds. Aus diesem erhalten Künstler unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Beiträgen. Er wurde mit 1.1.2013 um rund 10,39 % erhöht und beträgt nun maximal € 1.722,00 pro Jahr (€ 143,50/monatlich).
Die erste Voraussetzung ist, dass es sich um eine künstlerische Tätigkeit nach den Bestimmungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds (K-SVFG) handelt. Künstler ist, wer in den Bereichen der bildenden oder darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen der Bereiche der Kunst:
Zur Bestätigung, dass diese drei Voraussetzungen vorliegen, muss ein Gutachten beim Fonds eingeholt werden. Allein die Tatsache, dass eine künstlerische Hochschule absolviert wurde, ist nicht ausreichend für den Zuschuss.
Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Einkommen innerhalb gewisser Grenzen liegen. Im Jahr 2013 muss das Einkommen aus der selbständigen künstlerischen Tätigkeit € 4.641,60 erreichen, die gesamten Einkünfte (aus allen sieben steuerlichen Einkunftsarten) dürfen aber € 23.208,00 nicht überschreiten. Wird die Mindestgrenze nicht erreicht, können unter Umständen auch Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und Stipendien, Preise, usw. mit eingerechnet werden.
Im Zuge der Einkommensteuererklärung wird für Einkünfte bis € 30.000,00 automatisch ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht. Um die erforderliche Mindestgrenze einzuhalten, kann darauf auch verzichtet werden.
Stand: 06. Juni 2013