articles_in_issue April 2025:

Wie können Mitarbeiter steuerfrei am Unternehmensergebnis beteiligt werden?

Anwendungsvoraussetzungen für die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung.

Privatklinik-Operation als außergewöhnliche Belastung?

Umfassende Dokumentationserfordernisse als Nachweis für eine steuerliche Berücksichtigung.

Wichtige Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit China

Neues DBA-Protokoll mit China ist anwendbar.

Pendlerpauschale im Fokus

Anpassung des Pendlerpauschales im Falle von Telearbeit, Öffi-Ticket oder Werkverkehr.

Gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage spart Immobilienertragsteuer

Wann ist eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage nicht Teil des Kaufpreises?

Wann muss eine ZKO-Meldung erfolgen?

Umfassende Meldepflichten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich.

Working Capital Management: Die Liquidität des Unternehmens im Auge behalten

Tipps, wie Sie auf die Liquidität Ihres Unternehmens achten können.

Privatklinik-Operation als außergewöhnliche Belastung?

Lange Wartezeiten auf einen Operationstermin im öffentlichen Bereich führen mitunter dazu, dass immer mehr Patientinnen und Patienten eine Behandlung in einer Privatklinik in Betracht ziehen. Dabei stellt sich oftmals die Frage, ob nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckte und damit einhergehende privat getragene Behandlungskosten in der Folge als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.

Private Operationskosten als außergewöhnliche Belastung

Die Finanzverwaltung sieht die steuerliche Absetzbarkeit von privat getragenen Operationskosten tendenziell sehr kritisch, da vielfach die gesundheitliche Notwendigkeit einer privaten Behandlung angezweifelt wird. Damit eine Absetzbarkeit der getragenen privaten Aufwendungen nicht bereits aufgrund mangelnder Nachweisführung scheitert, sollten nachfolgende Punkte glaubhaft dokumentiert werden:

Nur wenn diese Punkte nachweisbar sind, können auch privat getragene Operationskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Aufgrund der strengen Voraussetzungen und der Komplexität der Thematik empfiehlt sich hier jedenfalls eine umfassende Abstimmung bzw. Überprüfung durch einen rechtskundigen Berater vorab.

Stand: 26. März 2025

Bild: Alejandra - stock.adobe.com