Wie können Mitarbeiter steuerfrei am Unternehmensergebnis beteiligt werden?
Anwendungsvoraussetzungen für die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung.
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Umfassende Dokumentationserfordernisse als Nachweis für eine steuerliche Berücksichtigung.
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Anpassung des Pendlerpauschales im Falle von Telearbeit, Öffi-Ticket oder Werkverkehr.
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Umfassende Meldepflichten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich.
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Nach dem vorläufigen Auslaufen der steuerfreien Mitarbeiterprämie – im aktuellen Regierungsprogramm ist eine verbesserte Neuauflage dieser mit bis € 1.000,00 pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter geplant – stellt sich in der Praxis oftmals die Frage, wie Mitarbeiter für ihre geleistete Arbeit steuerfrei am Unternehmenserfolg beteiligt werden können. Eine Möglichkeit hierfür ist die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung.
Seit dem Jahr 2022 können Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu einem Betrag von € 3.000,00 pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden. Die Voraussetzungen hierfür sind:
Die Befreiung wirkt nur im Bereich der Einkommensteuer. Es besteht Beitragspflicht im Bereich der Sozialversicherung sowie in der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Ebenfalls unterliegt eine allfällige Mitarbeitergewinnbeteiligung dem Dienstgeberbeitrag, dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie der Kommunalsteuer.
Stand: 26. März 2025