Wie können Verluste aus 2020 steuerlich in Vorjahren verwertet werden?
Die gesetzliche Grundlage des Verordnungsentwurfes bildet das Konjunkturstärkungsgesetz 2020
Die gesetzliche Grundlage des Verordnungsentwurfes bildet das Konjunkturstärkungsgesetz 2020
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde bezüglich Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten bei der Finanz auf Grund der Corona-Krise spezielle befristete Regelungen geschaffen.
Fixkostenzuschuss Phase 2
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat nun eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht.
Bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gilt es, das Ertragssteuerrecht und das Umsatzsteuerrecht auseinanderzuhalten.
Die Kosten der Betreuung einer pflegebedürftigen Person in deren Haushalt, können eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen.
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.
Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet, das heißt, je höher das Einkommen, desto höher auch die durchschnittliche Steuerbelastung.
Auch wenn man bei geringem Einkommen gar keine Einkommensteuer bezahlt hat, ist in bestimmten Fällen eine Steuergutschrift im Zuge der Veranlagung möglich.
Grundsätzlich kann die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren erledigt werden.
Bearbeitet ein Unternehmen mit seinen angebotenen Produkten und Dienstleistungen nur einen bestimmten Teilmarkt oder eine Marktnische, dann spricht man von einer Nischenstrategie.
Grundsätzlich kann die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren erledigt werden. Oft wird die Arbeitnehmerveranlagung bereits automatisch von der Finanz durchgeführt.
Der Arbeitnehmer ist aber bei bestimmten Voraussetzungen auch verpflichtet, eine Veranlagung durchzuführen.
Bei manchen Tatbeständen hat die Einreichung der Steuererklärungen bis zum 30. Juni zu erfolgen. In den folgenden Fällen ist eine Pflichtveranlagung für das Kalenderjahr 2019 bis zum 30. September 2020 durchzuführen, falls das Einkommen, in dem lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, € 12.000,00 übersteigt:
Stand: 27. August 2020