articles_in_issue September 2011:

Abgabenänderungsgesetz 2011

Das Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde mit 1.8.2011 veröffentlicht.

Veräußerung von Kapitalanlagen

Die Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtung der Kreditinstitute tritt mit 1.4.2012 in Kraft.

Erhöhung Zinsen

Der österreichische Basiszinssatz wurde erhöht.

Rechte der Finanzpolizei

Bei einer Prüfung sollte zuallererst der Steuerberater informiert werden.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Seit Juli 2011 gilt in Österreich ein neues Zuwanderungssystem.

Rot-Weiß-Rot-Karte

Seit 1.7. können Anträge für die neue Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) gestellt werden. Diese wurde eingeführt, um vermehrt hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte in den österreichischen Arbeitsmarkt einzugliedern. Das Bewertungssystem erfolgt nach Punkten.

Anwendungsbereich

Angesprochen werden durch die Rot-Weiß-Rot-Karte Angehörige von Drittstaaten, die unter folgende Zielgruppen fallen:

Weiters können auch Personen eine RWR-Karte beantragen, die

Sie müssen ein Beschäftigungsangebot mit einem Bruttogehalt von mindestens € 1.890,00 nachweisen.

Antragstellung

Der Antrag muss bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Heimatstaat gestellt werden. Personen, die bereits eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen, können den Antrag auch direkt bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Wien MA 35) einbringen. Der Antrag wird dann an das Arbeitsmarktservice zur Prüfung und Berechnung der Punkte weitergeleitet.

Stand: 11. August 2011