articles_in_issue Oktober 2015:

Welche Änderungen kommen im Bereich der Immobilienertragsteuer?

Steuersatz steigt von 25 % auf 30 %

Inhalte des sogenannten Bankenpakets im Detail

Es wird ein zentrales Register aller Bankkonten vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geschaffen.

Mitarbeit von nahen Angehörigen: Liegt ein Dienstverhältnis vor?

Familienhafte Mitarbeit in Betrieben

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2016

Änderung beim Sachbezug für Personenkraftwagen ab 1.1.2016

Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung erneuert.

Erfolgsfaktor: Gesunde Mitarbeiter

Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeiter.

Änderung beim Sachbezug für Personenkraftwagen ab 1.1.2016

Auf Grund der Änderungen im Zuge der Steuerreform wurde die Sachbezugswerteverordnung erneuert. Hier die wichtigsten Änderungen für den Pkw-Sachbezug.

Sachbezug von den tatsächlichen Anschaffungskosten

Als Pkw-Sachbezug sind ab 1.1.2016 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, maximal € 960,00 monatlich, anzusetzen. Bei Kraftfahrzeugen mit einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 130 g/km beträgt der Sachbezug allerdings weiterhin 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten, maximal € 720,00 monatlich.

Die Grenze von 130 g wird bis zum Jahr 2020 jährlich um 3 g gesenkt. Hier die Werte für die folgenden Jahre: 

Kein Sachbezug ist anzusetzen bei Kraftfahrzeugen mit 0 Gramm CO2-Emissionswert pro Kilometer (Elektroautos – keine Hybridmodelle).

Wie bisher ist es möglich, nur den halben Sachbezugswert anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug nachweislich für nicht mehr als 500 km monatlich privat genutzt wird (Fahrtenbuch führen!).

Sachbezug auf Basis der gefahrenen Kilometer

Es ist möglich den Sachbezug auf Basis der gefahrenen Kilometer zu berechnen, wenn er um mehr als 50 % geringer ist als der Sachbezugswert auf Basis der Anschaffungskosten. Voraussetzung für diese Berechnung ist ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch!

Unterscheidung Sachbezug pro Kilometer von 1,5 % bzw. 2 % je nach Emissionswert:

  pro km Fahrtstrecke
Sachbezug von 2 % 
Fahrzeugbenützung
 
ohne Chauffeur € 0,67
mit Chauffeur € 0,96
Sachbezug von 1,5 % 
Fahrzeugbenützung
 
ohne Chauffeur € 0,50
mit Chauffeur € 0,72

Kostenbeiträge des Arbeitnehmers

Bei einem einmaligen Kostenbeitrag ist der Sachbezugswert nun von den um den Kostenbeitrag geminderten Anschaffungskosten zu berechnen.

Stand: 29. September 2015