Was ist bis Jahresende noch zu beachten?
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).
Vor dem 31.12. müssen noch viele Arbeiten erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).
Neue Selbständige trifft die Pflichtversicherung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) nur dann, wenn ihr Einkommen gewisse Grenzen überschreitet.
Ab 1.1.2016 müssen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes für jede empfangene Barzahlung einen Beleg ausstellen.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.
Der Sohn einer Unternehmerin hatte 50 Stunden EDV-Administration in Höhe von € 2.500,00 in Rechnung gestellt.
Ab 1.1.2016 müssen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (auch Vermieter und Kleinunternehmer) für jede empfangene Barzahlung einen Beleg ausstellen. Dieser Beleg kann auch elektronisch übermittelt werden. Zu den Barumsätzen zählen auch Zahlungen mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder mit Gutscheinen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Höhe des Jahresumsatzes und vom Betrag der Barzahlung.
Ungeachtet der im Umsatzsteuergesetz geforderten Rechnungsmerkmale muss der Beleg mindestens folgende Angaben enthalten:
Zusätzliche Angaben sind erforderlich, wenn eine elektronische Registrierkasse verwendet wird.
Die Punkte 1 und 4 können auch durch Symbole oder Schlüsselzahlen ausgedrückt werden, wenn ihre eindeutige Bestimmung aus dem Beleg oder anderen Unterlagen ersichtlich ist.
Ist der Empfänger der Leistung bzw. Lieferung Unternehmer, können die im 4. Punkt geforderten Angaben auch in anderen Unterlagen enthalten sein, wenn auf diese Unterlagen im Beleg hingewiesen wird. Der Unternehmer muss eine Durchschrift oder eine sonstige Zweitschrift anfertigen und aufbewahren.
Von der Belegerteilungspflicht ausgenommen sind z. B.:
Hält sich der Unternehmer nicht an diese Verpflichtung, begeht er eine Finanzordnungswidrigkeit. Der Strafrahmen liegt in diesem Fall bei bis zu € 5.000,00.
Kunden müssen den Beleg aufbewahren, bis sie sich außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten befinden – es gibt jedoch keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen.
Stand: 27. Oktober 2015