articles_in_issue Juni 2017:

GmbH-Gründung via Bürgerkarte / Handysignatur!

Im folgenden Text werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.

Welche Änderungen gibt es bei Stipendien?

Das Abgabenänderungsgesetz 2016 brachte mit Anfang des Jahres Neuerungen zum komplexen Thema der Besteuerung von Stipendien.

Welche Rechnungsangaben verlangt der EuGH?

Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier.

Was bringt der Zuzugsfreibetrag für ausländische Wissenschaftler und Forscher?

Mit der Steuerreform 2015/16 wurden im Einkommensteuergesetz Zuzugsbegünstigungen für Wissenschaftler, Forscher, etc. geschaffen.

Was ist der Sanierungsscheck für Private 2017?

Mit dem Sanierungsscheck 2017 kann für die thermische Sanierung eines mehr als 20 Jahre alten privaten Wohnobjektes in Österreich eine Förderung zwischen € 3.000,00 und € 8.000,00 beantragt werden.

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2017

Die Richtwerte wurden nun per 1.4.2017 neu festgelegt.

Gute Ideen gefragt?

Haben Sie Mitarbeiter, die mit Fragen nerven? Gratulation, denn Fragen ermöglichen neue Einsichten.

Welche Rechnungsangaben verlangt der EuGH?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, ob ein Vorsteuerabzug zulässig ist, wenn die dem Vorsteuerabzug zugrunde liegende Rechnung nicht allen Formerfordernissen der innerstaatlichen Rechtsvorschrift entspricht.

Die gesetzlichen Vorgaben verlangen nämlich, dass in der Rechnung unter anderem Angaben zu Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Dienstleistungen, und das Datum, an dem die Gegenstände geliefert oder die Dienstleistung erbracht bzw. abgeschlossen wird, enthalten sind.

Das portugiesische Unternehmen Barlis hatte den Mehrwertsteuerbetrag aus vier Rechnungen über juristische Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei als Vorsteuer abgezogen. In den Rechnungen war jedoch hinsichtlich Datum der Leistungserbringung z. B. nur von: „Honorare für bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“ die Rede. Die portugiesische Finanz wies den Vorsteuerabzug aufgrund einer unzureichenden Beschreibung in der Rechnung als unberechtigt ab.

Obwohl Barlis in Folge eine genauere Beschreibung der streitgegenständlichen juristischen Dienstleistungen vorlegte, blieb die Finanz bei ihrer Beurteilung. Ein Beifügen von Unterlagen mit den fehlenden Angaben könne nicht mangelhafte Rechnungen heilen, da es sich nicht um gleichwertige Dokumente handle. In anderen Fällen hatte der EuGH jedoch entschieden, dass das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verlangt, dass der Vorsteuerabzug gewährt wird, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Voraussetzungen nicht genügt. Ergo dürfe die Finanz den Vorsteuerabzug nicht alleine deshalb verweigern, weil eine Rechnung nicht alle formellen Voraussetzungen erfülle, sie aber über sämtliche Daten verfügt, die für die Prüfung der materiellen Voraussetzungen für dieses Recht nötig sind.

Fazit: Laut Europäischem Gerichtshof zählt nicht nur die Rechnung, sondern es müssen auch die vom Steuerpflichtigen zusätzlich beigebrachten Informationen überprüft werden.

Stand: 29. Mai 2017