Neues zur Steuerreform: Was steht im Begutachtungsentwurf?
Die Steuerreform ist nun in Begutachtung. Geplant ist, dass der Nationalrat diese Anfang Juli beschließt – bis dahin kann es noch zu Änderungen kommen.
Die Steuerreform ist nun in Begutachtung. Geplant ist, dass der Nationalrat diese Anfang Juli beschließt – bis dahin kann es noch zu Änderungen kommen.
Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen
Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden.
Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage pro Arbeitsjahr – bei über 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage
Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Jahresanfang erfüllt der Leasingvertrag allein nicht die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug.
Auf der Rückseite der e-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt
Übersteigt das Entgelt eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust z. B. der Familienbeihilfe führen
Weg vom Gießkannenprinzip, hin zu Werbebotschaften, die direkt auf die Zielgruppe zugeschnitten sind
Auf der Rückseite der e-Card ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) aufgedruckt.
Mit ihr sind Sie in jedem EU/EWR-Ausland, Mazedonien, Serbien und auch in der Schweiz versichert. Sie erhalten ärztliche Leistungen nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes.
Sollte ein Arzt eine Barzahlung fordern und die Karte nicht akzeptieren, verlangen Sie eine detaillierte Rechnung, die Folgendes beinhaltet:
In einem beliebten Urlaubsland, der Türkei, wird ein Urlaubskrankenschein benötigt. Das gilt auch für Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Urlaubskrankenscheine können auf den Webseiten des jeweiligen Krankenversicherungsträgers ausgedruckt werden und sind vom Dienstgeber auszufüllen.
Für alle anderen Staaten, wie z. B. Ägypten oder Tunesien, gilt weder die e-Card noch ein Urlaubskrankenschein. Die Kosten für Behandlungen und Medikamente müssen selbst getragen werden. Hier ist eine Rechnung mit den oben genannten Angaben sehr wichtig.
Nach der Rückkehr kann die Originalrechnung inklusive der Zahlungsbestätigung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Ein Teil der Kosten wird dann rückerstattet. Zurückgezahlt werden nur die Kosten, die auch in Österreich angefallen wären.
Tipp: Vielleicht haben Sie bereits eine private Reiseversicherung, z. B. über die Kreditkarte?
Stand: 29. Mai 2015