Umsatzsteuer: Welche Vereinfachungen kommen für elektronische Dienstleistungen?
Der Empfängerort ist dort, wo der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Der Empfängerort ist dort, wo der private Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt.
Die Nutzungsdauer ist grundsätzlich vom Steuerpflichtigen zu schätzen.
Eine Rechnung berechtigt einen Rechnungsempfänger grundsätzlich nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
Bei natürlichen Personen kann bei betrieblichen Einkünften ein Gewinnfreibetrag unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Unter Performance Management wird Leistungsmanagement, also die Messung und Steuerung der Leistung eines Unternehmens verstanden.
Im Jahressteuergesetz 2018 (Gesetzesentwurf) wird die Besteuerung von Leitungsrechten neu geregelt. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Regelungen dazu:
Einkünfte in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, sollen einer Abzugsteuer in Höhe von 10 % unterliegen. Der Gesetzesentwurf führt taxativ auf, welche Infrastrukturbetreiber betroffen sind und was genau unter öffentlichem Interesse verstanden wird.
Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte (z. B. Grundstückseigentümer). Abzugsverpflichteter ist der Schuldner der Einkünfte (das Unternehmen, welches die Entschädigung bezahlt). Der Abzugsverpflichtete hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten und an sein Betriebsfinanzamt abzuführen.
Mit der Entrichtung der Abzugsteuer durch den Abzugsverpflichteten gilt grundsätzlich die Einkommensteuer in Bezug auf die entsprechenden Einkünfte als abgegolten. Auf Antrag ist auf diese Einkünfte aber der allgemeine Steuertarif anzuwenden (Regelbesteuerungsoption). Als Einkünfte werden dann entweder 33 % der Bemessungsgrundlage oder auf Antrag die tatsächliche und nachgewiesene Höhe der Einkünfte angesetzt.
Die neue Regelung soll für Zahlungen ab 2019 anwendbar sein. Allfällige Änderungen durch den weiteren Gesetzwerdungsprozess des Jahressteuergesetzes 2018 bleiben abzuwarten.
Stand: 27. Juni 2018