Welche steuerlichen Änderungen sind im neuen Regierungsprogramm geplant?
Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017 - 2022 wesentlichen, steuerlichen Vorhaben für die kommenden Jahre.
Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von im Regierungsprogramm 2017 - 2022 wesentlichen, steuerlichen Vorhaben für die kommenden Jahre.
Die Bundesregierung hat die beiden Förderprogramme „Beschäftigungsbonus“ und „Aktion 20.000“ eingestellt.
Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt.
Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden.
Selbständig Erwerbstätige können sich auf freiwilliger Basis bei der SVA arbeitslosenversichern.
Softwareprogramme erzeugen oft eine Vielzahl unterschiedlichster Kennzahlen, die für das Controlling Ihres Unternehmens eingesetzt werden könnten – messen kann man Vieles.
Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden:
Unternehmer müssen neben den Jahreslohnzetteln ihrer Dienstnehmer auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z. B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungen ins Ausland dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte, wie z. B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.
Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2017 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.
Bestimmte Beträge werden ab der Veranlagung 2017 automatisch als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn die empfangenden Organisationen diese an das Finanzamt melden. Die Meldung für 2017 hat durch die betroffenen Organisationen bis Ende Februar 2018 zu erfolgen.
Stand: 29. Jänner 2018