articles_in_issue Februar 2011:

Die neue Kapitalertragsteuer für Wertsteigerungen des Kapitalvermögens

Das Budgetbegleitgesetz 2011 ordnet Besteuerung von Kapitalvermögen neu.

Neue Pauschalierungsverordnung für Land- und Forstwirtschaft

Neue Verordnung erhöht Grenzwert für Vollpauschalierung.

Verfassungsgerichtshof hebt die Steuerfreistellung bei Auslandsentsendungen auf

Wichtige Änderungen für Anlagenbau bei Auslandsmontage.

EuGH-Urteil über die Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage

NoVA nicht mehr Teil der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage.

Förderung des ersten Arbeitnehmers bei einem Ein-Personen-Unternehmen

Förderung des Arbeitsmarktservices.

Förderung des ersten Arbeitnehmers bei einem Ein-Personen-Unternehmen

Wer wird gefördert?

Das AMS fördert alle Ein-Personen-Unternehmer (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs) bei der Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Bei GmbHs müssen die Geschäftsführer dieser Gesellschaften bestimmenden Einfluss haben und kranken-, unfall- und pensionsversichert sein (GSVG-versichert).

Was wird gefördert?

Um einen Anspruch auf die Förderung zu haben, muss zum ersten Mal ein Arbeitnehmer angestellt werden. In der Vergangenheit geringfügig Beschäftigte, die nicht länger als einen Monat angestellt waren, werden ausgenommen.

Gefördert wird die Einstellung eines Arbeitnehmers,

Nicht unter diese Förderung fällt die Einstellung eines Verwandten bis zum 2. Grad und Ehepartners oder Lebensgefährten. Genauso wenig wie Lehrlinge, geschäftsführende Organe oder wenn der neue Dienstnehmer ein(e) WerkvertragsnehmerIn, neue(r) Selbständige(r) oder freie(r) DienstnehmerIn ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Beihilfe beträgt 25 % des Bruttolohns für ein Jahr (ausgenommen sind Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge, Überstunden, Provisionen etc.). Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr bei einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 % der Normalarbeitszeit und einer Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften

Befristung

Diese Förderung ist befristet. Sie endet mit 31.12.2013 – auch für Anträge, die erst in diesem Jahr gestellt werden.

Stand: 13. Jänner 2011