Die neue Kapitalertragsteuer für Wertsteigerungen des Kapitalvermögens
Das Budgetbegleitgesetz 2011 ordnet Besteuerung von Kapitalvermögen neu.
Das Budgetbegleitgesetz 2011 ordnet Besteuerung von Kapitalvermögen neu.
Neue Verordnung erhöht Grenzwert für Vollpauschalierung.
Wichtige Änderungen für Anlagenbau bei Auslandsmontage.
NoVA nicht mehr Teil der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage.
Förderung des Arbeitsmarktservices.
Das AMS fördert alle Ein-Personen-Unternehmer (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbHs) bei der Einstellung des ersten Arbeitnehmers. Bei GmbHs müssen die Geschäftsführer dieser Gesellschaften bestimmenden Einfluss haben und kranken-, unfall- und pensionsversichert sein (GSVG-versichert).
Um einen Anspruch auf die Förderung zu haben, muss zum ersten Mal ein Arbeitnehmer angestellt werden. In der Vergangenheit geringfügig Beschäftigte, die nicht länger als einen Monat angestellt waren, werden ausgenommen.
Gefördert wird die Einstellung eines Arbeitnehmers,
Nicht unter diese Förderung fällt die Einstellung eines Verwandten bis zum 2. Grad und Ehepartners oder Lebensgefährten. Genauso wenig wie Lehrlinge, geschäftsführende Organe oder wenn der neue Dienstnehmer ein(e) WerkvertragsnehmerIn, neue(r) Selbständige(r) oder freie(r) DienstnehmerIn ist.
Die Beihilfe beträgt 25 % des Bruttolohns für ein Jahr (ausgenommen sind Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge, Überstunden, Provisionen etc.). Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr bei einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 % der Normalarbeitszeit und einer Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften
Diese Förderung ist befristet. Sie endet mit 31.12.2013 – auch für Anträge, die erst in diesem Jahr gestellt werden.
Stand: 13. Jänner 2011