Steuerfreies Öffi-Ticket: Was ändert sich beim Pendlerpauschale?
Mit Anfang 2023 ändert sich die Berechnungsweise
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Tipps zu Weihnachtsgeschenken, Teuerungsprämie und SV-Ausnahme für Kleinunternehmer
Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2023
Wann liegt eine betrieblich veranlasste Reise vor?
Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen
Wie wird der Dienstgeberbeitrag ab 2023 gesenkt?
Die Zinsersparnis eines unverzinslichen Arbeitgeberdarlehens ist sachbezugspflichtig
Vorbereitung und Authentizität sind der Schlüssel zu einer guten Rede
Wie bereits berichtet, ist die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:
Basiszinssatz | 1,38 % |
Stundungszinsen | 3,38 % |
Aussetzungszinsen | 3,38 % |
Anspruchszinsen | 3,38 % |
Beschwerdezinsen | 3,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 3,38 % |
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %.
Stand: 28. November 2022