Erleichterung bei Meldepflicht
Ab bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen bei der Statistik Austria zu melden.
Ab bestimmten Schwellenwerten sind grenzüberschreitende Dienstleistungen bei der Statistik Austria zu melden.
Mit 1.1.2013 wird das Versenden von elektronischen Rechnungen erheblich erleichtert.
Eine Auflistung der voraussichtlichen Werte für 2013.
Wie viel Geld bleibt, um die Steuern zu bezahlen?
Ab 2013 sollen Meldungen vom Finanzamt an FinanzOnline-Teilnehmer nur mehr elektronisch zugestellt werden.
ASVG | |
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Geringfügigkeitsgrenze | |
täglich | € 29,70 |
monatlich | € 386,80 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 580,20 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
täglich | € 148,00 |
monatlich | € 4.440,00 |
jährlich für Sonderzahlungen | € 8.880,00 |
Höchstbeitragsgrundlage | |
monatlich für freie Dienstnehmer | |
ohne Sonderzahlung | € 5.180,00 |
Mit der Aufwertungszahl werden die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die tägliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2013: 1,028
Der Nachtschwerarbeitsbeitrag der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt: 3,7 %
Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:
Monatliche Beitragsgrundlage | Versichertenanteil |
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bis € 1.219,00 | 0 % |
über € 1.219,00 bis € 1.330,00 | 1 % |
über € 1.330,00 bis € 1.497,00 | 2 % |
über € 1.497,00 | 3 % |
Stand: 08. November 2012