Nachbescheidkontrolle
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes: Nachbescheidkontrolle ist zulässig.
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes: Nachbescheidkontrolle ist zulässig.
Bis spätestens Ende Februar sind jene Auslandszahlungen zu melden, die das Kalenderjahr 2011 betreffen.
Die wichtigsten Änderungen sind die Absetzbarkeit von Spenden an ausländische Spendenempfänger und der neue Verlustausgleich durch die Banken.
Informationen zu Geschenken an Geschäftspartner und Arbeitnehmer sowie Betriebsveranstaltungen.
Die wichtigsten Änderungen sind die Absetzbarkeit von Spenden an ausländische Spendenempfänger und der neue Verlustausgleich durch die Banken.
Das Budgetbegleitgesetz 2012 ist derzeit noch eine Regierungsvorlage. Die endgültige Gesetzeswerdung bleibt noch abzuwarten.
Eine Neuregelung gibt es bei der Absetzbarkeit von Spenden an ausländische Spendenempfänger. Abzugsfähig sind künftig Spenden an Einrichtungen, die
Diese Neuerung gilt ab Kundmachung. Es ist für alle offenen Veranlagungen anzuwenden.
Durch die neue Kapitalertragsbesteuerung erfolgt eine 25%ige Besteuerung der Gewinne direkt von der depotführenden Stelle (in der Regel die Banken). Ein Verlustausgleich konnte bisher allerdings erst im Zuge der Veranlagung durchgeführt werden.
Ab 1.1.2013 soll ein laufender Verlustausgleich durch die depotführende Stelle vorgenommen werden. Für Einkünfte, die im Zeitraum von 1.4.2012 bis 31.12.2012 entstehen, ist bereits ein Verlustausgleich durch die Bank vorgesehen. Allerdings hat die Bank diesen im Rahmen einer Endabrechnung bis zum 30.4.2013 durchzuführen. Die Banken müssen eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleiches erteilen.
Stand: 10. November 2011