Kommt eine Steuerreform 2020?
Hier eine Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen.
Hier eine Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen.
Die erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz führen dazu weitere Details aus.
Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem Nationalrat durch Antrag der beiden ehemaligen Regierungsparteien zur Beschlussfassung vor.
Das Gesetz sieht für normale Dienstverhältnisse grundsätzlich keinen Zwang zum Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages vor.
Der Finanzminister hat eine Verordnung unterzeichnet, die es per 1.7.2019 ermöglicht, seine Einkommensteuervorauszahlungen auch per Lastschriftmandat zu entrichten.
Mittlerweile ist es in vielen Betrieben üblich, dass die Mitarbeiter mit Kollegen in anderen Städten oder anderen Büros zusammenarbeiten müssen.
Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem Nationalrat durch Antrag der beiden ehemaligen Regierungsparteien zur Beschlussfassung vor. Darin enthalten sind unter anderem das neue Digitalsteuergesetz und wesentliche Änderungen in der Umsatzsteuer. Das Digitalsteuergesetz 2020 bestimmt im Wesentlichen, dass große Konzerne, die weltweit einen Umsatz von € 750 Mio. und davon einen digitalen Werbeumsatz in Österreich von € 25 Mio. erzielen, künftig einer österreichischen Digitalsteuer von 5 % für Umsätze im Bereich der Onlinewerbung unterliegen sollen. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das der Onlinewerbeleister von einem Auftraggeber erhält, vermindert um Ausgaben für Vorleistungen anderer Onlinewerbeleister, die nicht Teil seiner multinationalen Unternehmensgruppe sind.
Im Umsatzsteuergesetz sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen (Überblick):
Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Stand: 29. Juli 2019