Beschäftigungsbonus beschlossen!
Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat beschlossen worden.
Der Beschäftigungsbonus ist nun doch noch im Nationalrat beschlossen worden.
Die Umqualifizierung von Leistungen von Selbständigen in ASVG pflichtige Dienstverhältnisse erzeugt in der Praxis sehr hohe Kosten und Unsicherheit.
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können.
Bei Schadenersatz ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung zu prüfen, ob im einzelnen Fall ein Leistungsaustausch vorliegt oder nicht.
Ein Management dieses Working Capitals soll nun gleichzeitig hohe Rentabilität und eine ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellen.
Seit 1.1.2017 können Aushilfskräfte in einem gewissen Ausmaß und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei im Betrieb beschäftigt werden.
Sind alle oben angeführten Voraussetzungen erfüllt und gut dokumentiert, so
Das Sozialversicherungsrecht kennt aktuell keine derartige Begünstigung für Aushilfen. Der Dienstgeber hat daher Sozialversicherungsbeiträge (inkl. der Dienstgeberabgabe) zu entrichten. Da es sich um eine geringfügige Beschäftigung neben einer vollversicherten Tätigkeit handeln muss, wird in der Regel beim Dienstnehmer eine Nachverrechnung der Beiträge durch die GKK erfolgen.
Diese gesetzliche Regelung zur Steuerbefreiung für Aushilfskräfte ist bis 2019 befristet.
Stand: 27. Juli 2017