articles_in_issue April 2017:

Kurzfristige Grundstücksvermietung – Abgabenänderungsgesetz 2016

Seit 1.1.2017 zwingende Steuerpflicht

Beschäftigungsbonus

Beginnend mit Juli 2017 sollen für jeden zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz den Unternehmen in den nächsten drei Jahren 50 % der Lohnnebenkosten rückerstattet werden.

Spendenbegünstigung für die Vermögensausstattung einer Stiftung

Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen.

Gewinnfreibetrag: Beschränkung entfällt

Der Gewinnfreibetrag steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu.

Vorsteuerabzug bei nach dem 1.1.2016 gekauften E-Fahrzeugen

Vorsteuerabzug für die angeschaffte Ladestation

Als Unternehmer Kinder mitversichern?

Mit Beginn einer Beschäftigung wird die Mitversicherung als Angehörige/r automatisch unterbrochen.

Steuerfreie „Essens-Marken“

Das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung für freie oder verbilligte Mahlzeiten von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vor.

Reklamationen als Chance?

Eine positiv erledigte Reklamation kann eine Weiterempfehlung begründen.

Spendenbegünstigung für die Vermögensausstattung einer Stiftung

Eine Zuwendung an eine Stiftung zwecks Vermögensausstattung ist keine herkömmliche Spende im Sinne des § 4a EStG, weil die Spende nicht unmittelbar für einen begünstigten Zweck verwendet wird. Für die ertragsbringende Vermögensausstattung einer Stiftung (oder einer vergleichbaren Vermögensmasse) die bestimmte Voraussetzungen erfüllt und begünstigte Zwecke verfolgt wurde aber eine weitere Spendenbegünstigung geschaffen.

Diese Art von Zuwendungen können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren bis zu einem Höchstbetrag von € 500.000,00 steuerbegünstigt sein, wenn

Im jeweiligen Wirtschaftsjahr können Zuwendungen als Betriebsausgabe insoweit geltend gemacht werden, als sie 10 % des Gewinns vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages  nicht übersteigen. Jener Teil der nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, kann als Sonderausgabe berücksichtigt werden (ebenso unter Beachtung der 500.000-Euro-Grenze und wenn die Zuwendung pro Kalenderjahr 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte nach Verlustausgleich nicht übersteigen).

Werden die Voraussetzungen nicht eingehalten, kann es zu einer pauschalen Nachversteuerung kommen.

Stand: 29. März 2017