articles_in_issue September 2024:

Umsatzsteuer: Was ändert sich bei der Kleinunternehmerbefreiung?

Erhöhung der Umsatzgrenze, vereinfachte Rechnungsausstellung, auch für Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten.

Neue BMF-Information zum suspendierten DBA mit Russland

BMF bestätigt uneingeschränkte Besteuerung im Verhältnis zu Russland.

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.

Anpassung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch

EU-Richtlinie bewirkt eine Anpassung der Größenkriterien im UGB.

Wichtiges für Unternehmer bis zum 30.9.2024

Bis Ende September gibt es für Unternehmerinnen und Unternehmer einiges zu beachten.

Mit einer Planungsrechnung zu mehr Erfolg im nächsten Jahr!

Fehlentwicklungen erkennen – rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Das Einkommensteuergesetz sieht vor, dass die steuerliche Mehrbelastung durch die sogenannte kalte Progression jährlich abzugelten ist. Dies erfolgt durch eine automatische Anpassung der Grenzbeträge des Einkommensteuertarifes und vieler Absetzbeträge im Ausmaß von zwei Drittel der Inflationsrate. Für das dritte Drittel sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen zu beschließen. Daraus ergeben sich nun insgesamt folgende voraussichtliche Änderungen für 2025 (Eckpunkte):

Tarifstufen 2025 in € Grenzsteuersatz
0,00 bis 13.308,00 0 %
über 13.308,00 bis 21.617,00 20 %
über 21.617,00 bis 35.836,00 30 %
über 35.836,00 bis 69.166,00 40 %
über 69.166,00 bis 103.072,00 48 %
über 103.072,00 bis 1 Mio. 50 %
über € 1 Mio. 55 %

Sozial- und Familienleistungen wie z. B. die Familienbeihilfe werden ebenso valorisiert.

Basis dieser Informationen ist der Vortrag an den Ministerrat. Die Gesetzwerdung der Maßnahmen war bei Drucklegung abzuwarten.

Stand: 27. August 2024

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