articles_in_issue Oktober 2014:

Durch welche Maßnahmen soll Lohn- und Sozialdumping weiter eingeschränkt werden?

Lohn- und Sozialdumping

Was ist bei der Herstellerbefreiung zu beachten?

Privater Grundstücksverkauf

Was müssen Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnkonto beinhalten?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstunden aller Mitarbeiter aufgezeichnet werden.

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015

Strafzuschlag vermeiden

Neue Selbständige: Pflichtversicherung in der SVA

Gibt es eine Befreiung von der Pflichtversicherung für Kleingewerbetreibende?

Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung können sich rückwirkend von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen.

Unternehmensgründung

Ein ausreichend hohes Startkapital ist bei der Gründung eines Unternehmens erforderlich.

Was müssen Arbeitszeitaufzeichnung und Lohnkonto beinhalten?

Arbeitsaufzeichnungen

Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstunden aller Mitarbeiter aufgezeichnet werden – auch von Geringfügig- und Teilzeitbeschäftigten.

Für jeden einzelnen Mitarbeiter müssen die Normalstunden/Überstunden und die genauen Pausenzeiten (tagfertig) aufgezeichnet werden. Wichtig ist, dass nicht nur die Summe der täglichen Stundenanzahl aufgeschrieben wird, sondern die tatsächlichen Zeiten, in denen gearbeitet wurde (z.B. 8-12 Uhr).

Daneben müssen auch erfasst werden:

Allein mit der Erstellung eines Dienstplans ist die Dokumentationspflicht nicht ausreichend erfüllt. Mittels Dienstplan kann nicht festgestellt werden, ob die Arbeitszeiten tatsächlich eingehalten wurden.

Lassen Sie die Arbeitsaufzeichnungen vom Dienstnehmer unterschreiben.

Hinweis: Es müssen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Welche Aufzeichnungen sind vom Dienstgeber sonst noch zu machen?

Für jeden Arbeitnehmer ist ein eigenes Lohnkonto zu führen – auch für beschränkt Steuerpflichtige, geringfügig Beschäftigte und lediglich vorübergehend beschäftigte Mitarbeiter. Mit dem Lohnkonto sind auch die zugehörigen Unterlagen aufzuheben, wie z.B. die Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages und der Ausdruck des Pendlerrechners.

Weitere wesentliche Unterlagen, die der Arbeitgeber aufbewahren muss, sind:

Stand: 6. Oktober 2014