articles_in_issue Dezember 2020:

Coronavirus: Was bringt der neue Verlustersatz?

Das BMF hat dazu inzwischen eine umfangreiche Förderrichtlinie veröffentlicht, deren wesentliche Eckpunkte wir für Sie zusammengefasst haben.

Wie ist der Dezember-Umsatzersatz geregelt?

In einer neuen Verordnung wurde nun die Richtlinie des Dezember-Umsatzersatzes veröffentlicht.

Wie sind die Details zu den steuerfreien „Weihnachtsgutscheinen“ geregelt?

In vielen Unternehmen werden im Jahr 2020 die Weihnachtsfeiern ausfallen.

Wichtiges bis zum Jahresende!

Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen.

Wie soll der Umsatzersatz ab 7.12. geregelt werden?

Das Finanzministerium hat auf seiner Website erste Informationen zum Umsatzersatz ab 7.12. veröffentlicht.

Wie sind Elektroautos steuerlich begünstigt?

Für Unternehmer brachte das Jahr 2020 weitere steuerliche Begünstigungen für Elektroautos.

Bis 31.12.2020: Antrag auf Ausnahme von der gewerblichen Sozialversicherung für Kleinunternehmer für 2020 möglich

Die Erfüllung der Voraussetzungen wird im Nachhinein natürlich anhand des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides überprüft.

Gilt ein für das Homeoffice zur Verfügung gestellter Internetanschluss als Sachbezug?

Die Arbeitsleistung im Homeoffice erfordert in erster Linie einen geeigneten Internetanschluss.

Sachbezug bei unverzinslichem Gehaltsvorschuss 2021

Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses

Ab wann gilt die Änderung der Kündigungsfristen für Arbeiter und freie Dienstnehmer?

Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden.

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen

Wie bereits berichtet wurden auf Grund der COVID-19 Krise bestimmte Zulagen und Bonuszahlungen steuerlich begünstigt.

GSVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Tipps zu Videokonferenzen

Videokonferenzen sind dieses Jahr für viele überfallsartig zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel im beruflichen Alltag geworden.

Wichtiges bis zum Jahresende!

Ergänzend zu unseren Steuertipps zum Jahresende aus der Novemberausgabe wollen wir noch auf folgendes hinweisen:

Absetzbarkeit von Spenden: Höhere Grenze aus 2019 anwendbar

Die Absetzbarkeit von Spenden und bestimmten Zuwendungen ist mit 10% des Gewinns bzw. des Gesamtbetrages der Einkünfte gedeckelt. Wenn der Gewinn bzw. der Gesamtbetrag der Einkünfte in den Veranlagungen 2020 oder 2021 niedriger ist als im Jahr 2019 gilt die höhere Grenze aus 2019 gelten. Die Gesetzeswerdung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bleibt abzuwarten.

Gutscheine statt Weihnachtsfeier für Mitarbeiter

Betriebsveranstaltungen, wie z.B. Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (Geldgeschenke aber immer steuerpflichtig).

Wenn im Kalenderjahr 2020 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze genutzt werden konnte, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. 11.2020 bis 31.1.2021 Gutscheine im Wert von bis zu € 365,00 an seine Arbeitnehmer steuerfrei ausgeben. Die Gutscheine sind auch von der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) befreit. Die Gesetzeswerdung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bleibt abzuwarten.

Umsatzsteueränderungen des E-Commerce Paketes von 1.1. auf 1.7.2021 verschoben

Aufgrund der Verschiebung des E-Commerce Paketes auf EU-Ebene sollen bestimmte Regelungen des Abgabenänderungsgesetzes 2020 nun erst mit 1. Juli 2021 (und nicht mit 1.1.2020) in Kraft treten. Dies betrifft etwa

Die Gesetzeswerdung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bleibt abzuwarten.

Umsatzsteuerliche Auswirkungen des BREXIT

Aus heutiger Sicht läuft das Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich mit Ende des Jahres ab. Dies zieht umfangreiche Änderungen in vielen rechtlichen Bereichen nach sich. Hier eine (unvollständige) Auswahl zu den umsatzsteuerlichen Änderungen:

Dies ist nur eine Übersicht zu einigen umsatzsteuerlichen Eckpunkten. Die Gesetzeswerdung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bleibt abzuwarten.

Auch die Bereiche Ertragssteuern, Verbrauchssteuern und Zolls sind wesentlich vom BREXIT betroffen. Sollten Sie Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich haben, ist jedenfalls eine individuelle Beratung empfehlenswert, um allfällig notwendige Registrierungen und Umstellungen in Ihrem Rechnungswesen bzw. in Ihrer Fakturierung durchführen zu können.

Das Finanzministerium bietet zudem auf www.bmf.gv.at umfangreiche Informationen zu den Themen Zoll & Brexit sowie Steuern & Brexit.

Umsatzsteuersatzsenkungen

Im Initiativantrag zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz ist folgendes vorgesehen:

Die Gesetzeswerdung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bleibt abzuwarten.

Jahresbeleg Registrierkasse

Bei Verwendung einer Registrierkasse ist mit Ende des Kalenderjahres (auch bei abweichenden Wirtschaftsjahren) ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren. Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend (lt. BMF-Info bis spätestens 15. Februar des Folgejahres) und kann manuell mit der BMF Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden.

Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen aus 2017 bei Mehrfachversicherung

Ist man in der Sozialversicherung mehrfachversichert und überschreitet insgesamt die Höchstbeitragsgrundlage, so ist eine Rückerstattung von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen möglich.

Zu beachten ist, dass die Rückerstattung der Beiträge lohn-, bzw. einkommensteuerpflichtig ist.

Pensionsrückstellungen: Wertpapierdeckung prüfen

Pensionsrückstellungen müssen in einem bestimmten Ausmaß durch Wertpapiere gedeckt sein. Eine Wertpapierunterdeckung führt zu zusätzlichen Steuerbelastungen. Fehlende Wertpapiere sollten daher rechtzeitig angeschafft werden.

Gewinnfreibetrag: Investitionen bis zum 31.12.2020?

Zur optimalen Ausnutzung des Gewinnfreibetrags sind, wie schon im November berichtet, oft Investitionen z.B. in bestimmte qualifizierte Wertpapiere bis zum Jahresende erforderlich.

Hinweis

Diese Informationen sind auf dem Stand vom 14.12.2020. Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde vom Nationalrat beschlossen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 14. Dezember 2020

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