articles_in_issue August 2025:

Was ändert sich bei Kilometergeld und NOVA ab 1.7.2025?

Viele Kastenwägen und Pritschenwägen wieder von der NOVA befreit.

Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?

Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.

EU-Omnibus-Initiative bringt Entbürokratisierung für die Wirtschaft

Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in Bezug auf die Lieferkettenrichtlinie.

Wie man seinen Betrieb vor Scheinunternehmen schützt

Sorgfaltspflichten im Rahmen der Auftragsvergabe beachten.

Mietpreisbremse geht in die Verlängerung

Wie wirkt die verlängerte Mietpreisebremse?

Was muss beim Betrieb eines Vereinslokals beachtet werden?

Was müssen Vereine beim Betrieb eines Vereinslokals unbedingt beachten?

Warum man auf den Deckungsbeitrag achten sollte

Auch für einen Preisnachlass ist es wichtig den Deckungsbeitrag zu kennen.

Mietpreisbremse geht in die Verlängerung

Am 7.3.2025 hat der Nationalrat das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen und damit eine wichtige Maßnahme zur Entlastung von Mieterinnen und Mietern gesetzt. Aufgrund der verlängerten Mietpreisbremse dürfen Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen im Jahr 2025 nicht an die Inflation angepasst werden.

Für welche Mieten gilt die Mietpreisbremse?

Die verlängerte Mietpreisbremse gilt für Kategoriebeträge und Richtwerte im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), also für Altbauwohnungen und gemeinnützige Mietwohnungen. Keine Anwendung findet die Mietpreisbremse auf Mietverhältnisse außerhalb des Anwendungsbereichs des MRG, wie beispielsweise Mieten für private Neubauwohnungen, Geschäfts- oder Büroräumlichkeiten.

Was bringt die verlängerte Mietpreisbremse?

Das 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz sieht nachfolgende Regelungen vor:

Welche weiteren Maßnahmen sind in Planung?

Die Regierung hat bereits neue Maßnahmen im Bereich der Mieten angekündigt. So soll ab 2028 ein neuer Index für Wohnraummieten eingeführt werden, welcher eine gesetzliche Wertsicherung für alle Wohnungsmietverträge vorsieht. Die Anhebungsgrenze soll dann 3 % plus die Hälfte der darüberliegenden Inflation betragen.

Stand: 28. Juli 2025

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