articles_in_issue August 2022:

Was ist bei coronabedingten Beitragsrückständen bei der Gesundheitskasse bis 30.9.2022 zu beachten?

Mit 30.9.2022 läuft nun die erste Phase der Ratenvereinbarung aus

Was ist bei Anwendung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells für Abgabenschuldigkeiten bis 30.8.2022 zu beachten?

Für die Phase 2 gelten folgende sechs Punkte

Was ist die Schnupperlehre?

Welchen Beitragspflichten unterliegt die Schnupperlehre?

Betriebsausgaben: Wie ist die neue pauschale Absetzbarkeit von Öffi-Tickets geregelt?

Erleichterte Absetzbarkeit von Öffi-Tickets auch für Selbständige

Was bedeutet die Aufhebung der Indexierung von Familienbeihilfe und Steuerabsetzbeträgen?

Wie wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt?

Wie ist die neue Steuerbefreiung für Energieeinspeisung von Photovoltaikanlagen geregelt?

Neue Regelungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2022

Wie sich Unternehmen bei potenziellen neuen Mitarbeitern bewerben können

Neue Wege im Recruiting auf Grund des Fachkräftemangels

Was ist die Schnupperlehre?

Unter der Schnupperlehre versteht man berufspraktische Tage und individuelle Berufsorientierungstage, welche Schülerinnen oder Schülern die Möglichkeit bieten, den Arbeitsalltag bei potenziellen künftigen Arbeitgebern zu erfahren. Da im Rahmen der Schnupperlehre keine Arbeitsleistung geschuldet wird und dementsprechend keine Beitragspflichten ausgelöst werden, ist diese gegenüber anderen Tätigkeiten, wie Pflichtpraktika oder der Ferialarbeit, abzugrenzen. Charakteristische Merkmale der Schnupperlehre sind:

Abwicklung in der Sozialversicherung

Es muss keine Anmeldung bei der Sozialversicherung vorgenommen werden. Die Schülerin bzw. der Schüler unterliegt während der Schnupperlehre der gesetzlichen Unfallversicherung für Schülerinnen oder Schüler.

Abwicklung im Steuerrecht

Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Tätigkeit ergibt sich keine Lohnsteuerpflicht.

Abwicklung im Arbeitsrecht

Im Rahmen der Schnupperlehre besteht weder Anspruch auf Entgelt laut Kollektivvertrag, noch gebührt Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenentgelt. Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge fallen nicht an.

Stand: 28. Juli 2022

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