Was ändert sich 2019 bei den Meldungen an die Sozialversicherung?
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten.
Am 1.1.2019 werden wesentliche Bestimmungen des Meldepflicht-Änderungsgesetzes in Kraft treten.
Dieser Artikel gibt einen Überblick zu dieser Verordnung.
Die Zusammenfassende Meldung ist elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen.
Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Regelbedarfssätze für das Jahr 2019
Bei einem Wahlarzt ist die Rechnung selbst zu bezahlen und man bekommt maximal nur den Vertragstarif ersetzt.
Wachsen Unternehmen, so nehmen meist auch die bürokratischen Strukturen zu und Entscheidungswege werden lange.
Ab 1.11.2018 wird der Umsatzsteuersatz für
von 13 % wieder auf 10 % gesenkt.
Die Änderung des Steuersatzes ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31.10.2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Für eine Nächtigung vom 31.10. auf den 1.11.2018 ist bereits ein Steuersatz von 10 % anzuwenden.
Sollten Sie eine Anzahlung mit 13 % Vorsteuer vor November 2018 für eine Nächtigung nach dem 31.10.2018 geleistet haben, so wird das Hotel die Anzahlungsrechnung im November 2018 korrigieren. Als Unternehmer haben Sie die korrigierte Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung vom November zu berücksichtigen.
Auch aus den pauschalen Inlandsnächtigungsdiäten kann ab November wieder 10 % Vorsteuer herausgerechnet werden.
Stand: 25. September 2018